Maßnahmen im Überblick:
- Der Stundenplan bleibt aufrecht.
- Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren.
Regelungen MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal
- Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen
- FFP2-Maske
- Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.
- Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.